Ein Bewohner kauft ein Elektroauto und installiert an seinem Parkplatz eine Wallbox. Damit scheint die Sache vorerst erledigt. Doch sobald ein zweiter oder dritter Ladeanschluss dazukommt, wird aus der privaten Lösung eine Aufgabe für das ganze Gebäude.
Der Grund: In einem Mehrfamilienhaus teilen sich alle Parteien den Hausanschluss und die elektrische Infrastruktur. Werden mehrere Wallboxen unabhängig voneinander eingebaut, fehlt häufig die übergeordnete Steuerung. Im ungünstigsten Fall reichen Leitungen und verfügbare Leistung nicht mehr aus.

Die Frage betrifft immer mehr Liegenschaften. Der Anteil elektrischer Neuwagen hat sich in der Schweiz innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt. Entsprechend wächst die Zahl der Mieter und Stockwerkeigentümer, die ihr Auto am eigenen Parkplatz laden möchten.
Thomas Bollinger, Projektleiter E-Auto beim TCS, hält wenig von isolierten Einzellösungen: «Dann kommt es schnell zu der Situation: Was macht man mit dem Zweiten? Der pocht auf das gleiche Recht, das der Erste hatte. Spätestens bei drei fangen die technischen Probleme an.» Wer eine Wallbox in der Tiefgarage plant, sollte deshalb nicht nur den aktuellen Bedarf betrachten, sondern alle Parkplätze in ein gemeinsames Konzept einbeziehen.
Lastmanagement verhindert den Strom-Engpass
Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Autos gleichzeitig laden. Läuft am Abend zusätzlich der Herd, die Waschmaschine oder eine Wärmepumpe, kann die verfügbare Leistung des Hausanschlusses überschritten werden. Ritthiwut Reiser, Projektleiter Ladelösungen bei Agrola, bringt die mögliche Folge auf den Punkt: «Wenn der Hausanschlusskasten überlastet wird, dann ist einfach alles dunkel.»
Davor schützt ein dynamisches Lastmanagement. Es misst laufend, wie viel Leistung im Gebäude gerade benötigt wird, und gibt den verbleibenden Strom an die angeschlossenen Elektroautos weiter. Steigt der Verbrauch in den Wohnungen, drosselt die Steuerung vorübergehend die Ladeleistung. Sobald im Haus weniger Energie benötigt wird, können die Fahrzeuge wieder schneller laden.

«Das System kontrolliert, dass alle Autos gleichzeitig laden können, und verteilt den Strom, damit auch der Hausanschluss nicht überlastet», erklärt Ritthiwut. Im Alltag ist das meist kein Nachteil. Autos stehen in einer privaten Tiefgarage oft über Nacht und müssen deshalb nicht während der gesamten Standzeit mit maximaler Leistung laden.
Nach Angaben der Fachleute ist ein Lastmanagement bereits ab zwei Wallboxen vorgeschrieben. Das zuständige Elektrizitätswerk muss zumindest über die Installation informiert werden. Planung, Montage, Kontrolle und Abnahme gehören zudem zwingend in professionelle Hände. Thomas warnt vor Eigenlösungen: «Das dürfen nur Betriebe machen, die wissen, was sie machen.»
Die Wallbox in der Tiefgarage muss nicht sofort überall hängen
Ein vorausschauendes Konzept bedeutet nicht, dass jeder Parkplatz von Beginn weg eine eigene Ladestation braucht. Sinnvoller ist eine gemeinsame Grundinstallation, die sich später schrittweise erweitern lässt.
Eine mögliche Lösung ist ein sogenanntes Flachband. Diese Stromschiene wird entlang der Parkplätze geführt und schafft die technische Basis für künftige Anschlüsse. Wer bereits elektrisch fährt oder einen Plug-in-Hybrid besitzt, kann am eigenen Stellplatz eine kompatible Wallbox montieren lassen. Die übrigen Parkplätze bleiben vorbereitet, ohne dass dort sofort zusätzliche Geräte gekauft werden müssen.

«Man gibt erst dann Geld für eine Wallbox aus, wenn man sie wirklich braucht», sagt Thomas. Gerade in einer grösseren Eigentümergemeinschaft kann dieses Vorgehen die Zustimmung erleichtern: Alle beteiligen sich an einer langfristig nutzbaren Basis, während die persönliche Ladestation nur jene bezahlen, die sie tatsächlich verwenden.
Die modulare Lösung reduziert zudem den Aufwand bei jeder späteren Erweiterung. Leitungen, Absicherung und Steuerung müssen nicht für jeden neuen Nutzer separat geplant werden. Je nach System stehen verschiedene Wallbox-Modelle zur Auswahl. Bereits vorhandene Geräte können unter Umständen weiterbetrieben werden, sofern sie mit dem Lastmanagement und der gewählten Abrechnung kompatibel sind. Auch beim Wechsel des Betreibers ist deshalb nicht automatisch eine neue Wallbox nötig.
Verbrauch und Kosten müssen jedem Nutzer zugeordnet werden
Mit mehreren Ladepunkten entsteht eine zweite Herausforderung: die Abrechnung. Der Stromverbrauch lässt sich nicht sinnvoll pauschal über die Nebenkosten verteilen. Wer häufig lädt, benötigt mehr Energie als jemand, dessen Auto nur selten in der Garage steht.
Spezialisierte Betreiber erfassen deshalb den Verbrauch jeder einzelnen Wallbox und rechnen ihn direkt mit dem jeweiligen Nutzer ab. Laut Thomas kostet ein solcher Dienst nur einige Franken pro Monat. Bei einer sogenannten Standortübernahme gibt die Liegenschaftsverwaltung den Betrieb der Ladeanlage an einen externen Anbieter ab. Auch Agrola bietet dieses Modell an.

Die Bewohner erhalten dafür eine oder mehrere Ladekarten. Diese dienen zur Identifikation an der heimischen Wallbox und lassen sich zugleich an öffentlichen Ladepunkten oder Schnellladestationen einsetzen. Auf der Rechnung erscheint getrennt, wie viel Strom zu Hause und wie viel unterwegs bezogen wurde.
Für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften liegt der Vorteil nicht nur in einer fairen Kostenverteilung. Der Betreiber kann auch Wartung, Zahlungsabwicklung und mögliche Ausfälle übernehmen. Das ist besonders in grossen Überbauungen relevant: Die Verwaltung ermöglicht das Laden, muss aber nicht selbst ein kleines Ladenetz betreiben.
Warum sich frühes Planen auch finanziell auszahlen kann
Für einen baldigen Ausbau spricht aus Sicht der Fachleute nicht allein die wachsende Zahl von Elektroautos. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen könnten den Zeitpunkt beeinflussen. Thomas verweist auf die vorgesehene Abschaffung des Eigenmietwerts per Ende 2028. Investitionen in die Ladeinfrastruktur könnten bis dahin steuerlich günstiger behandelt werden als danach.
«Wenn man es jetzt noch macht, kann man es ganz sicher von den Steuern abziehen. Nachher wird es schwierig bis unmöglich», sagt Thomas. Er empfiehlt Eigentümern deshalb, eine geplante Grundinstallation möglichst bis Ende 2028 umzusetzen.

Ob und in welchem Umfang ein Abzug tatsächlich möglich ist, hängt jedoch von der geltenden Gesetzgebung, vom Kanton, von der Eigentumsform und von der individuellen Steuersituation ab. Vor einer Investition lohnt sich darum eine Abklärung bei der zuständigen Steuerbehörde oder einer Fachperson.
Eine einzelne Wallbox macht eine Tiefgarage noch nicht fit für die Elektromobilität. Entscheidend ist das Zusammenspiel von ausbaufähiger Grundinstallation, intelligenter Leistungsverteilung, fachgerechter Abnahme und nutzerbezogener Abrechnung. Wer diese Punkte gemeinsam löst, hält die Einstiegskosten überschaubar und kann später ohne technische Improvisation weitere Ladeplätze ergänzen. So wird aus dem Wunsch eines einzelnen Elektroautofahrers eine Infrastruktur, die für das ganze Gebäude funktioniert.












